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 Unsere allgemeinen

 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages sind die unter www.sachscom.de angebotenen Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Programmierung und Hosting sowie die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet. Vereinbart werden können auch Leistungen aus den Bereichen Webseitenoptimierung, Erstellung von Webseiten und mobile Webseiten, Erklärungsvideos, Online-Werbung und Social Media Betreuung. Für die konkreten Leistungen gilt die mit dem Angebot ausgehändigte Leistungsbeschreibung des Anbieters.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

(3) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsdauer
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen im Internet stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden in der Regel vor Ort ein Angebot. Ein beidseitig besprochenes Angebot kann der Kunde durch Unterzeichnung des Vertrages bei einem Termin mit dem Anbieter vor Ort oder durch Rücksendung per Post an den Anbieter annehmen.

(2) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich der Anbieter in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

(3) Der Vertrag wird über die im Angebot dargestellte Laufzeit geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, Brief und Fax wahren die Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn ein Kunde mit der Zahlung eines wesentlichen Teils der vereinbarten Leistungen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mehr als einen Monat in Verzug ist.
§ 3 Leistungen
(1) Die Einzelheiten der vom Anbieter für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich, aus der dem Angebot zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung des Anbieters.

(2) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

(3) Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar ist.

(4) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen bzw. deren rechtliche Prüfung nicht geschuldet.
§ 4 Entwicklung
(1) Der Anbieter entwickelt zunächst eine Leistungsbeschreibung für die beauftragte Leistung.

(2) Nach Vorlage von einem Konzeptvorschlag, der gemeinsam mit dem Kunden ausführlich besprochen wurde, hat der Kunde den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Anbieter schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Konzeptvorschlags, so kann der Anbieter nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung fortfahren.

(3) Wurde keine Anzahl von Konzeptvorschlägen vereinbart und lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge des Anbieters in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase ggf. anteilig vereinbarte Vergütung zu verlangen.

(4) Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
§ 5 Mitwirkungsleistungen
(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten ("Inhalte") sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

(2) Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

(3) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 6 Erstellung von Webseiten und Kundeninhalte
(1) Nach Freigabe der Leistungsbeschreibung durch den Kunden erstellt der Anbieter die Website entsprechend der Leistungsbeschreibung durch Programmierung, Codes einer jeden einzelnen Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur.

(2) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u.a.) nicht Sache des Kunden ist, verpflichtet sich der Anbieter, diese Elemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom Rechteinhaber zu beschaffen und die betreffenden Nutzungsrechte zu erwerben.

(3) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, kann der Anbieter keine Haftung übernehmen. Der Anbieter ist bei Bildern, Fotos, Videos oder Grafiken nicht verpflichtet, Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Inhalten zu prüfen. Der Anbieter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, Texte, die der Kunde liefert, auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Der Kunde sichert zu, über die notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.

(4) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (etwa Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild) geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen - insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte hieraus entstehen.

(5) Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Nutzungsund Bearbeitungsrechte an den übermittelten Kundeninhalten ein.

(6) Der Anbieter hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Kunden zumutbare Weise bewerkstelligen.
§ 7 Hosting und Domainregistrierung
(1) Soweit die Registrierung einer Domain oder zusätzliche Hostingsleistungen Vertragsbestandteil sind wird der Anbieter im Verhältnis zwischen Kunden und dem jeweiligen Registrar/ Hoster lediglich als Vermittler tätig. Der Anbieter schließt derartige Verträge nur in Vollmacht und im Namen des Kunden ab.

(2) Im Rahmen der Domainregistrierung und der Hostingsverträge gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Registrars/ Hosters.

(3) Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden können oder frei von Rechten Dritter sind.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter wie Namensrechte oder Markenrechte verletzen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Website und die dort veröffentlichten Inhalte den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine weitergehende rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.
§ 8 Freigabe
(1) Nach Aufforderung des Anbieters ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

(2) Der Anbieter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, die Kundeninhalte - hier insbesondere Texte - auf deren Richtigkeit zu prüfen.

(3) Eine Haftung des Anbieters für die Richtigkeit der Inhalte nach Freigabe durch den Kunden ist ausgeschlossen. Änderungswünsche nach Freigabe durch den Kunden stellen eine Leistungsänderung dar.
§ 9 Leistungsänderungen
(1) Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Anbieter schriftlich mit. Dieser wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz des Anbieters zu vergüten.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird der Anbieter entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(3) Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(4) Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
§ 10 Termine
(1) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

(2) Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragsbeziehung das Recht, die Ergebnisse der Arbeit für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Kunden wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Dauer der Vertragsbeziehung beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

(3) Will der Kunde vom Anbieter gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

(4) Der Anbieter hat Anspruch auf Nennung des Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf dem erstellten Werk. Der Anbieter darf den Copyright-Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht dazu berechtigt, den Urhebervermerk ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen hat der Kunde den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.
§ 12 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz auf der eigenen Website zu benennen und das vertragsgegenständliche Werk abzubilden. Zu diesem Zwecke kann der Anbieter Vervielfältigungen einzelner Teile herstellen, öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Er muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen, hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich beim Webdesign auf die vertragsgegenständliche Website in der vom Designer abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

(2) Soweit seitens des Kunden der Referenznennung wichtige Gründe entgegenstehen, wird er dies dem Anbieter mitteilen. Die Referenznennung wird dann nicht erfolgen.
§ 13 Vergütung
(1) Es gilt die in der Leistungsbeschreibung bzw. im Angebot vereinbarte Vergütung. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

(2) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Kostenvoranschläge des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Anbieter veranschlagten Kosten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird der Anbieter den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

(4) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§ 14 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung nach Rechnungsstellung oder per Lastschrifteinzug im Voraus auf das Konto des Anbieters zu zahlen. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

(2) Die Erstrechnung ist 30 Tage nach Vertragsschluss und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Die Folgebeträge werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen des Anbieters durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten. Dafür willigt der Vertragspartner ein, bei dem umseitig aufgeführten Kreditinstitut eingehende Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren zu Lasten des umseitigen Kontos abzubuchen. Sofern das umseitige Konto im Zeitpunkt der Abbuchung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung.

(4) Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 15 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
§ 16 Haftung
(1) Im Fall des Vorsatzes haftet der Anbieter unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet der Anbieter auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Ausfälle, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (etwa höhere Gewalt oder nicht zurechenbares Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist.

(3) Der Zugang zu den Servern kann durch den Anbieter beschränkt werden, soweit dies für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Netzbetriebes, hier insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist.

(4) Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
§ 17 Datenschutz
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

(2) Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwingend erforderlich ist.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung des Anbieters in Delitzsch. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Delitzsch. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

(3) Sollten Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
Responsive Webdesign Schwielowsee, Potsdam

Unsere Anschrift


Marienstr. 11
04509 Delitzsch

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